Allgemeine Geschäftsbedingungen
VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Honigwerkstatt Judith Waldschütz
Herzogstr. 6
A-3500 Krems/Donau
(Stand 8,2.2024)
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen der Honigwerkstatt und dem Besteller, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Durch Abgabe einer Bestellung anerkennt der Besteller ausdrücklich die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur insoweit, als sie von den Vertragsparteien schriftlich ausdrücklich vereinbart wurden.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden ausdrücklich zur Gänze widersprochen.
1.3 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen nicht. Durch die Nicht-Inanspruchnahme einzelner Rechte gemäß dieser Bedingungen wird auf die anderen Rechte nicht verzichtet.
2 Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote von Honigwerkstatt sind freibleibend.
2.2 Bestellungen erfolgen über die Homepage von Honigwerkstatt und/oder schriftlich (per Fax).
2.3 Vertragsgegenstand sind nur die in der Bestellung genannten Leistungen.
2.4 Dem Besteller ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Besteller trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm übermittelten Form bei Honigwerkstatt ankommen.
3 Preise
3.1 Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung von Honigwerkstatt angegebenen Preise. Bestellungen, die Honigwerkstatt durch unmittelbare Lieferung ohne vorangehende Auftragsbestätigung annimmt, führt Honigwerkstatt zu seinen am Bestelltag geltenden Listenpreisen aus.
3.2 Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Bruttopreise „ab Werk“ inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle zusätzlichen Kosten, z. B. alle mit dem Versand entstehenden Kosten und Spesen, trägt der Besteller. Sollten im Zuge des Versandes Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen auch diese zu Lasten des Bestellers.
4 Lieferung und Lieferzeit
4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.
4.2 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Besteller jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts, wenn Honigwerkstatt trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht
durchführt.
4.3 Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.
4.4 Soweit Teillieferungen möglich sind, ist Honigwerkstatt berechtigt auch Teillieferungen auszuführen. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von Honigwerkstatt gesondert in Rechnung gestellt werden.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Sofern nichts anderes schriftlich zwischen Honigwerkstatt und dem Besteller vereinbart wurde, sind die Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt für Teilrechnungen. Schecks und Wechsel werden lediglich zahlungshalber und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.
5.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Honigwerkstatt berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank zu fordern. Der Besteller verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, alle Honigwerkstatt zur zweckentsprechenden Verfolgung seiner Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind EUR 7,– und weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen EUR 20,– vom Besteller zu ersetzen. Nach erfolgloser Mahnung kann auf Kosten des Bestellers ein Inkassoinstitut sowie ein Rechtsanwalt mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt werden. Honigwerkstatt hat gegenüber dem Besteller Anspruch auf angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Bestellers bedingten Betreibungskosten.
5.3 Die Berufung auf Mängel entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
5.4 Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen.
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nicht zu.
5.6 Tritt beim Besteller eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein bzw. wird Honigwerkstatt erst nach Vertragsabschluss bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluss beim Besteller derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Erfüllung der Vertragspflichten des Herstellers gefährdet war, so kann Honigwerkstatt seine Leistung bis zur Zahlung einer Vorauskasse verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Besteller gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht.
5.7 Bei Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen kann Honigwerkstatt die Anlieferung zurückhalten, oder unter Setzung oder Gewährung einer angemessenen Nachfrist (1 Woche) vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers kann Honigwerkstatt ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Dies alles gilt unbeschadet darüber hinausgehender Ansprüche Honigwerkstatts aus dem Titel Schadenersatz.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Preises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Gegenstände im Eigentum von Honigwerkstatt.
6.2 Der Besteller ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Besteller verpflichtet sich, Honigwerkstatt auf schnellstem Weg von einer zwangsweisen Pfändung oder sonstigen Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Besteller hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum des Lieferanten an der Ware hinzuweisen. Kosten und Schäden trägt der Besteller.
7 Gewährleistung
7.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Honigwerkstatt – bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche – binnen einer Woche schriftlich Anzeige zu machen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen.
7.2 Für jede Art von Lieferung verjähren Ansprüche aus Mängeln – unabhängig auf welchen Rechtsgrund sie gestützt werden (insb Gewährleistung, Schadenersatz, besonderes Rückgriffsrecht) – innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Lieferung bzw. Leistung. Ist der Besteller Konsument so geltend die gesetzlichen Fristen.
7.3 Der Besteller kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Leistungen untunlich sind kann der Besteller – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – Preisminderung oder Wandlung begehren. Wenn Honigwerkstatt einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei durch Honigwerkstatt, wobei Honigwerkstatt verlangen kann, dass der Besteller die Ware – soweit dies tunlich ist – auf Gefahr und Kosten von Honigwerkstatt an Honigwerkstatt versendet. Der Besteller ist verpflichtet, Honigwerkstatt die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben.
8 Schadenersatz
8.1 Honigwerkstatt übernimmt keine Haftung für Schäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch Honigwerkstatt oder Personen, für die Honigwerkstatt einzustehen hat, verursacht werden.
8.2 Besteller, die Unternehmer im Sinne des KSchG sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.
8.3 Bei Verträgen mit Konsumenten sind von diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgenommen.
8.4 Die Verwendbarkeit der bestellten Ware für bestimmte Zwecke des Bestellers ist nicht Vertragsbestandteil.
9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
9.1 Diese AGB und die unter diesen AGB abzuschließenden Verträge unterliegen österreichischem materiellen Recht. Das UN-Kaufrecht und die Kollisionsnormen kommen auf dieses Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung.
9.2 Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien 3500 Krems.
9.3 Ist der Besteller Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Honnigwerkstatt ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Besteller nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
9.4 Honigwerkstatt ist berechtigt, den Besteller nach seiner Wahl auch an Sitzgericht des Bestellers zu verklagen.
10 Rücktrittsrecht nach § 5 e KSchG
10.1 Der Besteller, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Besteller, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Ist Honigwerkstatt seiner Informationspflichten nach § 5d Abs 1 und 2 KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den im vorigem Satz genannten Zeitpunkten. Kommt Honigwerkstatt seinen Informationspflichten innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der Informationen durch Honigwerkstatt die im vorigen Satz genannte Frist zur Ausübung des Rücktrittsrechts.
10.2 Der Besteller hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Besteller gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von sieben Werktagen (§ 5e Abs 2 erster Satz KSchG) ab Vertragsabschluss begonnen wird.
2. Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die Honigwerkstatt keinen Einfluß hat, abhängt,
3. Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
10.3 Bei Ausübung des Rücktrittsrechts hat Honigwerkstatt Zug um Zug die vom Besteller geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Besteller auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Besteller die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Besteller zu tragen sind) und Honigwerkstatt ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Bestellers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.
11 Sonstiges
11.1 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Besteller in der Bestellung angegebene Adresse.
11.2 Eine Übertragung der Rechte aus dem mit Honigwerkstatt abgeschlossenem Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Honigwerkstatt.